Aufnahmebedingungen

Auch bei bester Pflege und ausgewogener Ernährung sind Krankheiten bei Katzen nicht ausgeschlossen. Um das Risiko so gering wie möglich zu halten, nehmen wir nur Tiere auf, bei denen gültige Impfungen gewährleistet sind. Folgenden Impfungen sind erforderlich: Katzenschnupfen, Katzenseuche und  Tollwut ist bei Freigängern und Katzen mit Kontakt zu Freigängern bzw. Hunden notwendig.

Die Impfungen gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche sollten nicht älter als ein Jahr und mindestens zwei Wochen alt sein. Die Impfung gegen Tollwut sollte nicht älter als 3 Jahre und mindestens vier Wochen alt sein.

Die Tiere sollten spätestens ab einem Alter von 1 Jahr kastriert bzw. sterilisiert sein.

Den Impfausweis bei Abgabe vorlegen
Der Pensionspreis ist für die Aufenthaltsdauer bei Abholung in bar zu entrichten

Nach Beendigung des Aufenthaltes in der Katzenpension wird eine Wurmkur empfohlen.

Sollten Sie sich bezüglich des Impfschutzes nicht sicher sein, so nehmen Sie bitte mit uns oder Ihrem zuständigen Tierarzt Kontakt auf.

Sollte sich für Sie in der Zeit ihrer Abwesenheit die Notwendigkeit ergeben Ihre Katze länger als vereinbart in Pflege lassen zu müssen, so bitten wir dringend um eine kurze Benachrichtigung.

Erkranken Katzen während des Aufenthalts, so werden sie unverzüglich behandelt. Diese Behandlungskosten sind nicht im Pensionspreis enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. (Tierarztpraxis: Frau Dr. Kastner in Werneuchen)

Wenn möglich sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens benennen (telef. erreichbar), zu der im Notfall Kontakt aufgenommen werden kann.

Mit der Abgabe ihrer Katze in der Pension erkennt der Besitzer die o.g. Bedingungen automatisch an.